Das Land Nordrhein-Westfalen hat am eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) veröffentlicht. Diese trat am Freitag, 20. August in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021.

Die neue CoronaSchVO unterscheidet nur noch zwischen Sport in Innenräumen und Sport im Außenbereich. Für letzteres ist unabhängig von der Inzidenz sowohl für die Spielerinnen und Spieler als auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer (bei Freiluft-Veranstaltungen bis zu 2.500 Personen) kein 3G-Nachweis erforderlich. Ebenfalls ist keine Kontaktnachverfolgung vorgesehen.

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